
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen, SeaMount GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen Kunden und SeaMount GmbH ("SeaMount") und gelten für alle deklarierten Dienstleistungen und Produkte, sofern nicht schriftlich anders festgelegt.
2. Vertragsgrundlage
Die Dienstleistungen werden im individuellen Vertrag oder in der Auftragsbestätigung definiert und bilden zusammen mit diesen AGB die vertragliche Grundlage. Verträge werden wirksam, sobald der Kunde das Angebot von SeaMount innerhalb der Gültigkeitsdauer akzeptiert.
3. Angebotene Dienstleistungen
SeaMount bietet Dienstleistungen in den Bereichen Produktstrategie, Unternehmensentwicklung, Lebenszyklusmanagement, ad interim Management und Beratung in den Bereichen Medizin und digitale Gesundheit. Hierzu gehören Beratung, Produktentwicklung, Projektmanagement und Markteinführungsunterstützung. Parteien definieren Rollen, Verantwortlichkeiten und Zeitpläne im Vertrag oder einem separaten Projektorganisationsplan.
4. Kundenverantwortlichkeiten
Der Kunde muss zeitnahe Anweisungen, notwendige Informationen, Zugang zu erforderlichen Komponenten und qualifiziertes Personal bereitstellen. SeaMount informiert den Kunden über Mängel in den Anweisungen. Kosten und Haftung für Nichterfüllung oder Verzögerungen trägt der Kunde. SeaMount kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde diese Verpflichtungen nicht innerhalb einer gesetzten Frist erfüllt.
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5. Fristen
Fristen im Vertrag sind Schätzungen, sofern nicht als fest definiert. Durch Nichterfüllung des Kunden verlängern sich diese Fristen. Bei Verzögerungen von SeaMount kann der Kunde eine neue Frist setzen.
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6. Gewährleistung
Dienstleistungen unterliegen dem Schweizer Obligationenrecht. Mängel müssen innerhalb von fünf Tagen nach Dienstleistungsende gemeldet werden. SeaMount versucht Mängel innerhalb von 60 Tagen zu beheben, andernfalls hat der Kunde Anspruch auf eine Minderung. Gewährleistung für Produkte oder Dienstleistungen Dritter ist ausgeschlossen. Beide Parteien gewährleisten, dass keine Konflikte mit Rechten Dritter bestehen, und der Kunde stellt SeaMount von Ansprüchen Dritter frei.
7. Haftung
SeaMount haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Haftung für direkte und indirekte Schäden im Zusammenhang mit den Dienstleistungen ist ausgeschlossen, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. SeaMount haftet nicht für Daten- oder Dokumentenverlust oder -beschädigung und ist von der Haftung für Dienstleistungen jenseits anerkannter technologischer Normen oder unbefugten Änderungen oder Missbrauch durch den Kunden ausgeschlossen.
8. Einbeziehung
Dritter SeaMount kann zur Vertragserfüllung Dritte einbeziehen, unterliegt dabei den gleichen Haftungsbedingungen.
9. Zahlungen
Zahlungen erfolgen in Schweizer Franken. Rechnungen basieren auf Kosten und können Vorauszahlungen erfordern. Zahlungsfristen betragen 21 Tage nach Rechnungsstellung, sofern nicht anders vereinbart. Bei Zahlungsverzug kann SeaMount 6 % Verzugszinsen berechnen. Aufrechnung gegen Forderungen des Kunden bedarf der Zustimmung von SeaMount.
10. Vertragsbeendigung
Die Vertragsdauer wird individuell festgelegt. Bei vorzeitiger Kündigung sind die bereits erbrachten Dienstleistungen und entstandenen Kosten zu bezahlen. Bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen ist eine sofortige Kündigung möglich.
11. Marketingreferenz
SeaMount darf, sofern nicht anders vereinbart, seine Dienstleistungen für den Kunden in Marketingaktivitäten verwenden. Vertraulichkeitsverpflichtungen bleiben vorbehalten.
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12. Werbung und Inhaltsintegrität
Der Kunde ist für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und Fairnessgrundsätze in seiner Werbung verantwortlich. SeaMount behält sich das Recht vor, illegales oder potenziell schädliches Material abzulehnen.
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13. Geistiges Eigentum
Die geistigen Eigentumsrechte an SeaMounts Dienstleistungen bleiben bei SeaMount, mit eingeschränkten Nutzungsrechten für den Kunden nach vollständiger Zahlung. Rechte an kundeneigenen Dokumenten bleiben beim Kunden. Nutzungsrechte für Werkzeuge und Vorlagen bleiben bei ihren Erstellern.
14. Vertraulichkeitspflicht
Ein separater Geheimhaltungsvertrag (NDA) ist Teil des Vertrags, wobei die Vertraulichkeitsverpflichtungen über das Vertragsende hinaus gelten.
15. Datenschutz
Beide Parteien halten sich an das Schweizer Datenschutzgesetz. SeaMount verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung und gibt sie nicht ohne Zustimmung des Kunden weiter.
16. Teilnichtigkeit
Die Ungültigkeit einer Bestimmung dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien bemühen sich, eine ungültige Bestimmung durch eine gültige zu ersetzen.
17. Recht und Gerichtsstand
Bei Streitigkeiten wird zunächst eine gütliche Lösung angestrebt. Scheitert dies, ist der Gerichtsstand Münchwilen, Schweiz, unter ausschließlicher Anwendung schweizerischen Rechts, wobei die Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts ausgeschlossen sind. SeaMount kann auch am Wohnort/Sitz des Kunden klagen.